Hunde sicher transportieren

 

Für den besten

Freund des Menschen lohnt sich eine Investition

wie für das Kind der Kindersitz. Wir geben Ihnen

Einblick in die aktuellsten Ergebnisse und Erkenntnisse des TCS

 

Mit dem Hundebesitzer

soll auch der Hund mobil sein!

 

 

Da die Mobilität ein immer wichtigeres Gut wird, aber natürlich der geliebte Hund nicht zu Hause bleiben soll, werden die Hunde immer häufiger im Fahrzeug mitgeführt.

 

Zwischen der langen Ferienreise und der täglichen „Gassifahrt“ gibt es da nur kleine Unterschiede, welche für einen angenehmen und sicheren Transport des Vierbeiners zu berücksichtigen sind. Das tcs-knowboard „Hund im Auto – richtig gesichert?“ soll aufzeigen, wie und mit welchen Systemen und Befestigungsarten dem Hundehalter Möglichkeiten geboten werden, den Hund im Auto richtig zu sichern.

 

Die Tests auf Sicherheit erfolgten ohne Crash-Tests und Vollbremsungen rein subjektiv. Vergleiche mit dem Kind aus dem Kindersitztest oder mit Gepäckstücken vom tcs-knowboard „Ferienfahrzeug richtig beladen“ waren wichtige Hilfsmittel für die Beurteilung.

 

So entspricht zum Beispiel ein Gegenstand mit einem Gewicht von 20 kg im Falle eines Frontalaufpralls bei einer Innerortsgeschwindigkeit einem Aufprallgewicht von einer Tonne, so viel etwa wie ein Kleinwagen!

 


TCS-Empfehlung

 

Die fest installierte Box stellt nach unserer

 

Meinung die beste Lösung dar.

 

Was ist mit Sicherheit gemeint?

 

 

 

Für den Menschen

 

 Sicherheit ist für die Fahrzeugindustrie nicht nur ein Verkaufsargument. Das Autofahren wird mit großen Anstrengungen durch aktive

(z. B. gute Bremsanlagen, ideale Fahrwerksabstimmungen) und passive (z. B. Airbag, Sicherheitsglas) Sicherheitssysteme sicherer gemacht.

Der Schutz des Menschen spielt aber auch in der Gesetzgebung eine zentrale Rolle. Unter anderem gilt, dass die Ladung so anzubringen ist, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann.

Daraus geht hervor, dass der Mensch mit dem Hund im Fahrzeug dann sicher ist, wenn er durch den Hund nicht belästigt und der Hund bei einem Unfall oder bei einer Vollbremsung nicht nach vorne geschleudert werden kann.

 Andere Verkehrsteilnehmer sind dann sicher, wenn der Hund, beispielsweise beim Öffnen der Türen auf einer Raststätte oder bei defekten Scheiben nach einem Unfall, nicht auf die Fahrbahn springen kann.

 

 

 

Für den Hund

 

 

Der Vierbeiner hat auch seine Ansprüche auf Sicherheit. Das beginnt damit, dass er sich sicher fühlt, und hängt zum größten Teil von seinem Platz im Fahrzeug ab.

Zu viel Platz kann mit einer Stehfahrt im Bus verglichen werden. Es ist also überhaupt nicht nötig, dass sich der Hund frei bewegen und herumtollen kann, damit er sich wohl fühlt.

Das heißt aber, dass er seinen Platz auch behalten darf, wenn die Ferienreise voll besetzt mit viel Gepäck angetreten wird.

Der Hund muss Schutz vor Gepäckstücken haben und man sollte berücksichtigen, dass er nicht eingeklemmt wird oder sich in der Leine verfängt. Große Beachtung zum Schutz des Vierbeiners im Auto sollte auch der Hitze gelten. Dabei ist zu beachten, dass im geschlossenen Fahrzeug im Sommer schnell einmal 60° bis 70° C erreicht werden.

 


Was hat sich in der Gesetzgebung

 

geändert, seit der Hund nicht mehr

 

als Sache gilt?

Seit dem 1. April 2003 gilt der Hund nicht mehr als Sache.

 Diese Anpassung des Gesetzesbeinhaltet diverse Änderungen.

 

So kann zum Beispiel bei einem angefahrenen Hund der Schaden auch dann geltend gemacht werden, wenn der materielle Wert des Tieres kleiner ist als die Heilungskosten.

 

Die gesetzlichen Bestimmungen über das Mitführen eines Hundes im Fahrzeug befinden sich jedoch unter dem bisher geltenden Recht im Straßenverkehrsgesetz.

 

Dabei gilt für Mitfahrende und Ladung Folgendes:

 Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann.

 

Das gilt in der Schweiz wie auch in den meisten europäischen Ländern.

 Dieses Gesetz ist die Grundlage für die Versicherungen bei Regressfragen und die Ordnungshüter, vor allem im Ausland, setzen es immer häufiger in Bußen um.


Fest installierte Box

Sicherheit:

 

Die Box stellte sich beim TCS-Test als das sicherste System für den Hund im Fahrzeug heraus.

Der Hund kann weder den Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.

Das geschlossene System ist ein guter Schutz, dass der Hund nicht nach vorne geschleudert und durch die stabile Konstruktion bei einem Auffahrunfall nicht erdrückt wird.

 Auch beim Öffnen der Türen oder bei defekten Scheiben nach einem Unfall ist kein Entfliehen auf die Fahrbahn möglich.

 

Die Fahrgastzelle reduziert die Verletzungsgefahr für den Hund bei einem Unfall oder durch herumfallende Gepäckstücke

auf ein Minimum.

 

Vorteile

 

• Stabiles, sicheres System

• Der Hund hat immer „seinen“ Platz

• Gute Luftzirkulation (z. B. bei Pausen kann der Kofferraumdeckel offen gelassen werden)

• Kein Kontakt zum Fahrzeug (z. B. kein Zerbeißen des Interieurs möglich)

• Wiederverkaufswert des Fahrzeuges bleibt erhalten

 

Nachteile

 

• Teure Anschaffung

• Platzverlust im Kofferraum

• Kein Diebstahlschutz im Fahrzeug

 

Zu beachten

 

Eine gute Beratung mehrere Monate vor dem Hundekauf evt. von zwei unabhängigen Fachleuten ist für eine optimale Investition

unerlässlich. Machen Sie sich vorher Gedanken über folgende Punkte:

 

• Fahrzeug (z. B. Wechsel vorgesehen oder nötig, Kombi oder Van)

• Größe der Box (z. B. Hunderasse, Rüde oder Hündin, Einzel- oder Doppelbox)

• Passgenauigkeit der Box (z. B. Auflagepunkt am Rücksitz, Universal oder Box nach Maß)

• Material der Box (z. B. Stahl, Aluminium)

• Behandlung der Materialien (z. B. Verzinkung, Pulverbeschichtung)

• Verarbeitung der Box (z. B. geklebt, genietet, geschweißt)

• Geräusche der Box (z. B. gummigelagert gegen Klappern, Kunststoffschienen bei Schubladen)

• Verankerung der Box (z. B. verschraubt, keine Verankerung)

• Zubehör der Box (z. B. Schubladen, Trenngitter)

• Investitions- und Folgekosten der Box

(z. B. Preis,Wiederverkaufsmöglichkeit, Garantien)


Transportbox

 

 

Sicherheit:

 

 Die Transportbox steht, unter der Voraussetzung, dass diese gut befestigt und/oder verankert ist, der Box nur in der Stabilität nach.

 Das ist jedoch je nach Typ schon ein riesiger Unterschied, weil Transportboxen genau für den Transport meist sehr leicht und somit auch sehr schwach gebaut sind.

 Ansonsten bietet sie dieselben Sicherheiten wie eine fest installierte Box. Der Hund kann weder den Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.

 

Das geschlossene System ist ein guter Schutz, dass der Hund bei einem Unfall nicht nach vorne geschleudert wird.

Auch beim Öffnen der Türen oder bei defekten Scheiben nach einem Unfall ist kein Entfliehen auf die Fahrbahn möglich.

 

Vorteile

 

• Der Hund hat immer „seinen“ Platz

• Einfaches Bewegen der mobilen „Hundehütte“

• Gute Luftzirkulation (z. B. bei Pausen kann der Kofferraumdeckel offen gelassen werden)

• Kein Kontakt zum Fahrzeug (z. B. kein Zerbeißen des Interieurs möglich)

• Wiederverkaufswert des Fahrzeuges bleibt erhalten

 

Nachteile

 

• Kein Diebstahlschutz im Fahrzeug

• Befestigung und/oder Verankerung jedes Mal aufwändig

 

 

 


Trenngitter

 

Sicherheit:

 

Die verschieden stabilen Gitterarten, Materialien, Befestigungsmöglichkeiten und – positionen machen eine klare Beurteilung für die Sicherheit der Trenngitter unmöglich.

Die zusätzliche Abhängigkeit des Fahrzeugmodells und der Karosserieform geben auch dem Vergleich zur Box keine Chance.

 So ist z. B. ein fest verschraubtes oder angeschweißtes Trenngitter in einem Kleinwagen oder in einer Schräghecklimousine eine gute Alternative zur Box.

 

Vorteile

 

• Der Hund kann den Fahrer nicht beeinträchtigen

• Kein Platzverlust

• Gut zu befestigende Gitter sind eine Alternative

 

Nachteile

 

• Der Hund hat Kontakt zum Fahrzeug (z. B. Zerbeißen des Interieurs möglich, Schmutz)

• Wiederverkaufswert des Fahrzeuges bleibt nicht erhalten

• Bei falscher Wahl ungenügende Sicherheit

 

Zu beachten

 

Machen Sie sich vorher Gedanken

über folgende Punkte:

 

• Fahrzeug (z. B. Wechsel vorgesehen oder nötig, Kombi oder Van)

• Material (z. B. Aluröhrchen, Stahlgitter)

• Befestigung (z. B. fest verschraubt, Anzahl Befestigungspunkte)

• Billige Lösungen bieten keinen genügenden Schutz für Hund und Passagiere

 

 

Diese Variante bietet einen guten Schutz gegen das Vorschießen des Hundes bei einem Unfall. Ein Do-it-yourself-Gitter bietet keine Sicherheit.

 Es kann den Hund höchstens vor dem Beeinträchtigen des Fahrers hindern. Minuspunkte bekommt das Trenngitter, weil der Hund beim Öffnen der Türen oder bei defekten Scheiben nach einem Unfall auf die Fahrbahn springen kann und somit andere Verkehrsteilnehmer und sich selber gefährdet. Gepäckstücke oder andere Ladung, welche unbefestigt im Kofferraum liegt, kann bei Kurvenfahrten den Hund verletzen.

 


Trennnetz

 

Sicherheit:

 

Auch hier gilt, dass die verschieden stabilen Netzarten, Materialien, Befestigungsmöglichkeiten und positionen eine klare Beurteilung für die Sicherheit der Trennnetze unmöglich machen.

Das Trennnetz hat fast die gleichen Qualitäten wie das Trenngitter.

 

Auch hier gewährt es bei einem Unfall nur dann einen guten Schutz gegen das VorschiessenBefestigung

für mehrere hundert Kilos ausgelegt sind.

 Ein Do-it-yourself-Netz schützt höchstens vor der Beeinträchtigung des Fahrers und auch dann nur so lange, bis das Netz durchgebissen ist.

Minuspunkte bekommt das Trennnetz, weil der Hund beim Öffnen der Türen oder bei defekten Scheiben nach einem Unfall auf

die Fahrbahn springen kann und somit andere Verkehrsteilnehmer und sich selber gefährdet.

Gepäckstücke oder andere Ladung, welche unbefestigt im Kofferraum liegt, kann bei Kurvenfahrten den Hund verletzen.

 

Vorteile

 

• Der Hund kann den Fahrer nicht beeinträchtigen

• Kein Platzverlust

• Bei richtiger Wahl eine gute Alternative zum Trenngitter

 

Nachteile

 

• Das Netz kann zerbissen werden

• Der Hund hat Kontakt zum Fahrzeug (z. B. Zerbeißen des Interieurs möglich, Schmutz)

• Wiederverkaufswert des Fahrzeuges bleibt nicht erhalten

• Bei falscher Wahl ungenügende Sicherheit

 

Zu beachten

 

Machen Sie sich vorher Gedanken

über folgende Punkte:

 

• Fahrzeug (z. B. Wechsel vorgesehen oder nötig, Kombi oder Van)

• Material (z. B. Nylonseile, Bänder wie Gurten)

• Befestigung (z. B. fest verschraubt, Anzahl Befestigungspunkte)

• Billige Lösungen bieten keinen genügenden Schutz für Hund und Passagiere


Hundesicherheitsgurte

Sicherheit:

 

Der Hundesicherheitsgurt oder das so genannte Geschirr schützt vor allem den Menschen, weil der Hund bei einem Unfall nicht nach vorne schießen kann.

 Positiv ist auch, dass er beim Öffnen der Türen nicht auf die

Fahrbahn springen kann. Beim Hundesicherheitsgurt besteht die Möglichkeit, dass sich der Hund verheddert. Crash geprüfte Systeme haben sich im Einsatz gut bewährt, stoppen aber den Hund bei einem Unfall erst nach der Beschleunigungsphase.

 

Vorteile

 

• Der Hund kann den Fahrer nicht beeinträchtigen

• Kein Platzverlust

• Einfache Bedienung

• Bei richtiger Wahl eine gute Alternative (z. B. in einer Limousine, Cabrio oder einem Coupé)

 

Nachteile

 

• Das Geschirr kann zerbissen werden

• Ungenügende Sicherheit für den Hund

• Billige Lösungen halten einem Unfall nicht stand

• Der Hund hat Kontakt zum Fahrzeug (z. B. Zerbeißen des Interieurs möglich, Schmutz)

• Wiederverkaufswert des Fahrzeuges bleibt nicht erhalten

 

Zu beachten

 

• Material (z. B. Nylonbänder wie Gurten, Schnallen aus Metall)

• Befestigung (passt in original Gurtschnalle)

 

 


Schondecken

 

 

Sicherheit:

 

Die Schondecke ist, wie es der Name schon sagt, mehr zum Schonen als zum Sichern.

Sie schützt das Fahrzeug vor Verschmutzung und dient weder der Sicherheit für

den Fahrer noch für den Hund.

 

 

 

 

 

 Vorteile

 • Schutz vor der Verschmutzung des Fahrzeuges

 

 

Nachteile

 

Ungenügende Sicherheit für Passagiere und Hund

 • Der Hund kann den Fahrer beeinträchtigen

 • Platzverlust im Fond

 

 

 

Zu beachten

Bietet keine Sicherheit !!!

 

 


Gesetzliche Bestimmungen

 

Tiere sind keine Sachen mehr

 

Änderung von ZGB, OR und SchKG per 1. April 2003

 

Der Bundesrat hat die Änderung des ZGB, des OR und des SchKG über den „Grundsatzartikel Tiere“ auf den

 

1.     April 2003 in Kraft gesetzt (AS 2003 S. 463).

 

Die zentrale Neuerung findet sich im neuen Art. 641a ZGB. Nach diesem Grundsatzartikel sind Tiere keine Sachen.

Subsidiär gelten für Tiere nach wie vor die für Sachen anwendbaren Vorschriften. Der Gesetzgeber hat jedoch die Möglichkeit, für Tiere besondere Regelungen zu erlassen. Solche besonderen Bestimmungen bestehen im Erbrecht, im Sachenrecht (Aufteilung von Mit- oder Gesamteigentum), im Haftpflichtrecht und im Schuldbetreibungsrecht.

 

Die gesetzlichen Bestimmungen über das Mitführen eines Hundes im Fahrzeug befinden sich

unter dem bisher geltenden Recht im Straßenverkehrsgesetz.

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Art. 30

 

Mitfahrende, Ladung, Anhänger

 

1. Der Führer darf auf Motorfahrzeugen und Fahrrädern Personen nur auf den dafür eingerichteten Plätzen

mitführen. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen; er erlässt Vorschriften über die Personenbeförderung

mit Anhängern.

 

2. Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden. Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet

oder belästigt und nicht herunterfallen kann. Überhängende Ladungen sind bei Tag und Nacht auffällig

zu kennzeichnen.

 

3. Zum Ziehen von Anhängern und zum Abschleppen von Fahrzeugen dürfen Motorfahrzeuge nur verwendet

werden, wenn Zugkraft und Bremsen ausreichen und die Anhängevorrichtung betriebssicher ist.

 

4. Der Bundesrat erlässt im Rahmen der dem Bund zustehenden Befugnisse Vorschriften über die Beförderung

von Tieren sowie von gefährlichen, gesundheitsschädlichen oder ekelerregenden Stoffen und Gegenständen.

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1. Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 1975, in Kraft seit 1. Aug. 1975

Stand am 28. Januar 2003

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Zur Ladung werden auch die mitgeführten Tiere gerechnet. Dies gilt in allen Ländern und könnte z. B. in Italien oder Spanien kontrolliert und bei Nichtbeachten sogar mit einer Buße bestraft werden. Gleichzeitig ist dieser Artikel auch die Grundlage bei Regressfragen der Versicherungen.